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   VGH Bayern, 02.07.2019 - 11 ZB 19.975   

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VGH Bayern, 02.07.2019 - 11 ZB 19.975 (https://dejure.org/2019,21302)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2019 - 11 ZB 19.975 (https://dejure.org/2019,21302)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2019 - 11 ZB 19.975 (https://dejure.org/2019,21302)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1 S. 1
    Entziehung der Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Gruppe 2 wegen Epilepsie trotz langjähriger Anfallsfreiheit bei Einnahme hochdosierter Antiepileptika

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Gruppe 2; Epilepsie; Langjährige Anfallsfreiheit; Medikation mit Antiepileptika; Kraftfahreig...

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Gruppe 2 wegen Epilepsie trotz langjähriger Anfallsfreiheit bei Einnahme hochdosierter Antiepileptika

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Epilepsie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 46 Abs. 1 S. 1
    Entziehung der Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Gruppe 2; Epilepsie; Langjährige Anfallsfreiheit; Medikation mit Antiepileptika; Kraftfahreignung; Anfallsfreiheit; Antiepileptika

  • rechtsportal.de

    FeV § 46 Abs. 1 S. 1; StVG § 3 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund einer Epilepsie-Erkrankung; Berücksichtigung einer langjährigen Behandlung mit Antiepileptika

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 11 ZB 19.975
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 11 ZB 19.975
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), da er weder einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106/118).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 11 ZB 19.975
    Insoweit kann jedenfalls ein Mindestmaß an Substantiierung verlangt werden (vgl. BVerfG, B.v. 8.3.2001 - 1 BvR 1653/99 - NVwZ 2001, 552 = juris Rn. 19).
  • BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15

    Aufklärungsmaßnahmen des Tatsachengerichts; Fernwärmesatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 11 ZB 19.975
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich beantragt hat (BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - CuR 2016, 134 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 15 ZB 15.2668

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunksendemast

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 11 ZB 19.975
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter in der mündlichen Verhandlung nicht ausdrücklich beantragt hat (BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - CuR 2016, 134 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26).
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